Die Schnäppchen nach der Krise
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Ein Fahrrad im Wald.
© Quelle: PhillippM/pexels
Liebe Leserinnen und Leser,
jetzt wäre ein guter Zeitpunkt, um ein Fahrrad zu kaufen, schreibt mein Kollege Frank-Thomas Wenzel. Die Branche, die sich während der Corona-Pandemie vor Nachfrage nicht retten konnte, die Käuferinnen und Käufer mit langen Lieferzeiten vertrösten musste und Preise fast beliebig nach oben treiben konnte, hat plötzlich ein Problem.
Denn seit die Pandemie an Wucht verlor und die Lieferketten wieder besser funktionierten, sammeln sich die eilig nachbestellten Fahrräder plötzlich bei Herstellern und Händlern. Und nun sind die Lager voll.
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Vielen Fahrradhändlern fehlte in der Corona-Pandemie der Nachschub. Das sorgt jetzt für ein Überangebot und sinkende Preise.
© Quelle: Philipp Brandstädter/dpa
Für Menschen, die gerade ein neues Fahrrad gebrauchen können, ist das eine gute Nachricht. Denn durch das große Angebot sinken die Preise. Die Hersteller überbieten sich mit Sonderangeboten.
Ein Händler wirbt mit bis zu 70 Prozent Preisnachlass auf hochwertige Räder. Ein anderer bewirbt seine Sonderangebote sogar mit dem Wort „Preiscrash“. Und bei allen sonst gängigen Übertreibungen der Werbetexter: Das trifft es wohl aktuell ganz gut.
Haben Sie Anmerkungen und Fragen? Schreiben Sie uns gern an unbezahlbar@rnd.de!
Ihr Ansgar Nehls
Tipp der Woche
Die Steuererklärung steht mal wieder an (Ja, schon wieder – es nimmt kein Ende). Damit stellt sich auch die Frage, welche Ausgaben absetzbar sind. Für manche Berufe zum Beispiel benötigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bestimmte Kleidung. Und diese kann mitunter ganz schön teuer werden, wenn der Arbeitgeber die Kosten dafür nicht übernimmt. Doch kann man sie wenigstens steuerlich absetzen? Nur bedingt und unter bestimmten Voraussetzungen.
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Auch wenn sie ihn täglich fürs Büro brauchen: Den Anzug können Arbeitnehmer nicht als Werbungskosten steuerlich absetzen. In anderen Berufen funktioniert das mitunter schon.
© Quelle: Christin Klose/dpa-tmn
Zahlen, bitte!
In dieser Rubrik gibt es diese Woche ausnahmsweise mal keine genaue Zahl. Dafür könnten Sie aber eine oder sogar mehrere erfahren. Denn seit 2017 gilt in Deutschland das Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG). Einfach ausgedrückt besagt Paragraf 7 des Gesetzes: Wer gleiche oder gleichwertige Arbeit leistet wie Beschäftigte „des anderen Geschlechts“, darf nicht weniger verdienen als diese.
Wer also vermutet, weniger zu verdienen als Kolleginnen und Kollegen des anderen Geschlechts in vergleichbarer Position, kann unter Umständen einen Antrag auf Auskunft beim Arbeitgeber stellen, schreibt meine Kollegin Vivien Valentiner.
Wie das funktioniert, welche Hürden es gibt und was Sie beachten müssen, steht hier.
Gut zu wissen
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Die gute Nachricht
Heute startet die Strom- und Gaspreisbremse in Deutschland. Meine Kollegen Christoph Höland und Anna Hoffman haben einmal zusammengetragen, was Sie dazu jetzt wissen müssen. So sollen die Abschlags- und Vorauszahlungen bei Strom und Gas sinken.
Privathaushalte zahlen bei Gas dann 12 Cent und bei Strom 40 Cent je Kilowattstunde. Gedeckelt werden je 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs, alles darüber Hinausgehende wird vom Versorger weiterhin zu den bisherigen Vertragspreisen abgerechnet. Die Entlastung gilt zudem rückwirkend, für Januar und Februar wird deshalb ein Teil der Zahlungen erstattet.
Was Privatkunden nun tun müssen, steht übrigens auch im Text. Kleiner Spoiler: Der Aufwand hält sich in Grenzen.
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Ab dem 1. März gilt die Strom- und Gaspreisbremse.
© Quelle: Jens Büttner/dpa
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