Trotz Fristende: Mancherorts fehlt noch jede vierte Grundsteuererklärung
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Noch immer fehlen viele Grundsteuererklärungen.
© Quelle: Henning Kaiser/dpa
Auch zwei Monate nach Ablauf der Frist haben viele Eigentümerinnen und Eigentümer von Immobilien ihre Grundsteuererklärung noch nicht abgegeben. Wie die Finanzämter der Bundesländer auf RND-Anfrage mitteilten, fehlt mancherorts noch jede vierte Rückmeldung. Die Behörden hatten alle Eigentümer und Eigentümerinnen von Grundstücken, Gebäuden oder Wohnungen dazu aufgefordert, bis 31. Januar 2023 eine neue Grundsteuererklärung abzugeben.
Hintergrund: Die alte Grundsteuer wurde 2018 für verfassungswidrig erklärt, weil bislang gleichartige Grundstücke unterschiedlich behandelt wurden. Die Berechnung der Grundstückswerte stammte zum Teil noch aus dem Jahr 1935. Deshalb gibt es nun eine neue Regelung und der gesamte Grundbesitz in Deutschland muss neu bewertet werden.
Erhebliche Unterschiede in den Bundesländern
Noch immer liegen jedoch den Finanzämtern längst nicht alle Erklärungen vor. Auf RND-Anfrage haben 15 der 16 Finanzministerien der Bundesländer dem RedaktionsNetzwerk Deutschland die aktuellen Quoten mitgeteilt:
Baden-Württemberg: 76 Prozent – Bayern: 78 Prozent – Berlin: 83 Prozent – Brandenburg 80 Prozent – Bremen: 89 Prozent – Hamburg: 92 Prozent – Hessen: 86 Prozent – Mecklenburg-Vorpommern: 84 Prozent – Niedersachsen: 83 Prozent – Nordrhein-Westfalen: 76 Prozent – Rheinland-Pfalz: 86 Prozent – Saarland: 80 Prozent – Sachsen-Anhalt: 87 Prozent – Schleswig-Holstein: 82 Prozent – Thüringen: 85 Prozent
Spitzenreiter bei den abgegebenen Erklärungen ist Hamburg. Hier haben lediglich 8 Prozent der Grund- und Hauseigentümerinnen und -eigentümer noch nichts eingereicht. Schlusslichter sind Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg. Dort hat fast jeder Vierte und jede Vierte dem Finanzministerium noch nicht geantwortet.
Abgabefrist für Grundsteuererklärung endet
Wer nicht liefert, soll ein Erinnerungsschreiben bekommen – erst einmal.
© Quelle: dpa
Was nun auf diejenigen zukommt, die die Frist Ende Januar verpasst haben, ist je nach Bundesland unterschiedlich. Die allermeisten Finanzämter wollen zunächst nur ein Erinnerungsschreiben versenden und erneut auf die Pflicht zur Abgabe hinweisen. Auf Verspätungszuschläge oder Zwangsgelder wollen die meisten verzichten. „Wir werden hier mit Augenmaß und Kulanz an die Sache herangehen“, erklärte etwa Brandenburgs Finanzministerin Katrin Lange. „Die Finanzämter des Landes werden nicht gleich große Geschütze auffahren, weil wir wissen, dass viele Eigentümerinnen und Eigentümer mit ihrer Grundsteuerwerterklärung in den letzten Zügen liegen.“
Die Finanzämter betonetn jedoch mehrfach, dass die verpasste Frist nicht von der Pflicht zur Grundsteuererklärung befreit. „Wer der Erklärungspflicht nicht nachkommt, muss damit leben, dass die Steuerverwaltung seine nicht vorhandenen Angaben schätzt und den Grundsteuermessbetrag festsetzt“, sagte Hessens Finanzminister Michael Boddenberg. „Diese Schätzungen sind natürlich mit Unsicherheiten verbunden.“
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Zwangsgelder von bis zu 25.000 Euro im Monat
Ein ähnliches Vorgehen ab dem Sommer haben auch Bremen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Thüringen angekündigt. Und auch die Schätzung entbinde schlussendlich nicht von der Pflicht, die Erklärung schlussendlich noch abzugeben, so ein Sprecher des Finanzministeriums in Nordrhein-Westfalen.
Aber nicht alle Bundesländer wollen es bei einer Schätzung belassen. Schleswig-Holstein droht mit Geldstrafen: „Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, Verspätungszuschläge von 25 Euro pro Monat oder Zwangsgelder von bis zu 25.000 Euro im Monat festzusetzen.“ Auch Niedersachsen kündigt eine monatliche Strafe von 25 Euro an. Der Verspätungszuschlag wird dann rückwirkend ab dem 1. Februar berechnet.
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„Hire and fire“ in Brandenburg: Wie sich Ex‑Mitarbeiter vor Gericht gegen Tesla wehren
Seit einem Jahr produziert Tesla in Brandenburg Elektroautos. 10.000 Menschen arbeiten inzwischen in der Gigafactory in Grünheide, die nächste Ausbaustufe ist schon beantragt. Beim Arbeitsschutz und dem Umgang mit Mitarbeitenden ist es aber zum Teil noch ein langer Weg bis zu deutschen Standards. Vor dem Arbeitsgericht gibt es Einblicke in die Zustände in Grünheide.
Wer seine Grundsteuererklärung abgegeben hat, dem wurde unter Umständen schon ein neuer Grundsteuerwertbescheid und Grundsteuermessbescheid zugestellt. Gegen diesen kann Einspruch eingelegt werden.
Diese Möglichkeit wurde in den Bundesländern bislang sehr unterschiedlich genutzt. In Mecklenburg-Vorpommern haben rund 10 Prozent, in Berlin sogar 12 Prozent Einspruch eingelegt. In Hessen liegt die Einspruchsquote bislang nur bei 2 Prozent. Dies erklärt man sich im Ministerium durch ein vereinfachtes Verfahren: „Hessen hat sich bewusst für ein eigenes Grundsteuermodell entschieden, welches im Vergleich zum Bundesmodell nur wenige Angaben erfordert und vergleichsweise einfach ist.“
Auf der Grundlage der neuen Erhebung soll ab 2025 die Grundsteuer gezahlt werden. Und es geht um viel Geld: Etwa 15 Milliarden Euro wurden 2021 über die Steuer eingenommen, die an Städte und Gemeinden fließt.